guten abend, die vorgeschichte: wir wohnen in einem neu erstellten wohnpark mit 43 einfamilienhäuser. es sind weniger als die hälfte der häuser verkauft. die strasse die hinein führt ist eine privatstrasse d.h. jeder hat 1/43tel von der strasse gekauft. die situation: wir wurden von einem, vom verkäufer beauftrageten, hausverwalter angeschrieben der innerhalb einer woche eine antwort haben möchte, ob wir ihn beauftragen oder wir uns selber um die rechtlichen pflichten kümmern wollen. unsere fragen: - ist 1 woche fristsetzung rechtens? wir haben kaum die möglichkeit mehrere gegenangebote einzuholen. - jedes haus hat eine stimme und die einfache mehrheit endscheidet (eigentümerversammlung). der verkäufer hat mehr als die hälfte der häuser noch nicht verkauft. heisst dies, dass er für jedes nicht verkaufte haus eine stimme, und somit automatisch, die stimmenmehrheit besitzt?