Meine Ex- Freundin ist fest angestellte staatlich examinierte Pflegekraft und bereits stellvertretende Pflegedienstleitung (mit Ausnahmegenehmigung des medizinischen Dienstes da noch keine Abschlussprüfung für Pflegedienstleitung vorhanden) bei einem Betrieb in der mobilen Altenpflege, macht Weiterbildung auf Wunsch und Kosten des Betriebes zur Pflegedienstleitung, (3 Tage Unterricht im Monat) weil kein Personal am Markt verfügbar, Abschlussprüfung Dezember 2009 Probleme: Überstunden und Doppelschichten Mo-So von 6 – 21 Uhr (kein Witz) seit 9 mehr als Monaten sind die Normalität wegen Personalmangel, Freie Tage 2 Stück im Monat mit Glück, in den freien Tagen sitzt Sie oft noch regelmäßig im Büro und macht die Dienstpläne (ohne Geld !) ... Meien Frage: Ist es möglich, Überstunden mit eigener Ltd. als Honorarkraft auf Rechnung beim Arbeitgeber/Pflegedienst abzurechnen bei dem Sie auch angestellt ist ? Geschäftsführer und Gesellschafter der Ltd. ist meine Ex., gibt es da irgendwelche Sozialgesetze die diese Form nicht erlauben ?