Ich habe ihm das Auto überlassen und mich möglichweise so geäussert. Wenn dem so wäre, möchte ich Ihm, notariell beurkundet und zugestellt, den Widerruf nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 530 BGB: Widerruf der Schenkung">§530 BGB</a> zukommen lassen. ... Er entgegnete mir, er wolle das Auto behalten, ich solle ihm einen dreistelligen Geldbetrag zukommen lassen, damit er den TÜV neu machen kann, der offenbar abgelaufen ist.