Über den Zweitmarkt habe ich diverse Kleinstbeteiligungen an geschlossenen Fonds zu günstigen Preise erworben, von denen seit letztem Jahr die ersten aufgelöst werden (Haltedauer ca. 3-5 Jahre) Bislang habe ich mich um die Auszahlungen vor den Verkäufen nicht gekümmert, weil die steuerlichen Ergebnisse nach Angabe der Fondsgesellschaften gesondert ermittelt und meinen Finanzamt mitgeteilt werden. Muß ich mich um die Auszahlung aus der Auflösung der Fonds kümmern oder reicht hier auch "von Amts wegen", d.h. prüft die Fondsgesellschaft, die ja alle Daten und Beträge durch die Umschreibung hat, auch einen möglichen Spekulationsgewinn ? Hier erhalte ich unterschiedliche Aussagen von den Gesellschaften, z.B. auch, daß die Fondsgesellschaft erst mit der Liquidation beendet wird, die sich noch einige Jahre hinziehen kann.