Geschäftsbesorgungsvertrag Holding -> GmbH / Urheberrecht
vom 25.8.2022
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Auszug aus diesem Vertrag: ---- 8< ---- § 1 Gegenstand der Geschäftsbesorgung Gegenstand der Geschäftsbesorgung sind insbesondere nachstehende Tätigkeiten: - Durchführung des operativen Geschäfts und Personalgestellung - laufende betriebswirtschaftliche und strategische Beratung Für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen ist eine Vollmacht gesondert zu erteilen. ---- >8 ---- Mein Arbeitsvertrag bei der Holding regelt u.a., dass die Rechte an Erfindungen beim Arbeitgeber liegen (so wie das üblich ist).