Aufenthaltsrecht einer ledigen ausländischen Mutter eines Kindes mit EWR-Staatsbrgsch
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin EWR-Staatsbürger (Island) und habe deshalb eine unbefristete Freizügigkeitsberechtigung in Deutschland. Seit 1999 habe ich ein deutsches unbefristetes Arbeitsvertrag mit einem deutschen Großkonzern und war bis Anfang 2008 in Deutschland wohnhaft. ... Wenn ich nach Deutschland zurückkehre, möchte ich mein Kind und meine Lebensgefährtin mitnehmen.