Hausübertragung zu Lebzeiten der Mutter mit Ausgleichszahlung an Bruder
vom 13.6.2016
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, meine Mutter möchte ihr Zweifamilienhaus (Verkehrswert ca. 700.000 EUR) noch zu Lebzeiten auf meinen Bruder und mich als ihre alleinigen Kinder überschreiben. In je einer der beiden Wohnungen leben seit mehr als zehn Jahren meine Mutter sowie mein Bruder mit seiner Frau. ... Damit wäre ich einverstanden weil wir uns alle drei einig sind, dass meiner Mutter ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht für eine der beiden Wohnungen eingeräumt werden soll; auch um dort - neben ihr - gegebenenfalls noch eine Pflegekraft unentgeltlich wohnen zu lassen.