Erbschaftsrecht - Steuern bei Wohnsitz in Frankreich und Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Bonjour und hallo, ich lebe und arbeite als deutscher Staatsangehoeriger seit Oktober 1989 in Frankreich, und bezahle seit diesem Zeitpunkt meine Steuer in Frankreich (inzwischen in hoechster Steuerklasse).