Anspruch Arbeitslosengeld Studium und Arbeit
vom 6.3.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Kevin Tidwell / Berlin
Ab April werde ich wieder Vollzeit arbeiten und gleichzeitig studieren. Ich arbeitete als Softwareentwickler mit flexibler Zeiteinteilung bzw. werde erneut in dieser Position arbeiten. Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt, ebenso der Widerruf, weil ich nicht die erforderlichen min. 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stände und damit nicht als arbeitslos gelten soll.