Alter Vermieter informiert neuen Vermieter über Mieterverfehlungen
vom 7.8.2012
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Eine fristlose Kündigung ist also möglich Ich möchte diese fristlose Kündigung auch aussprechen, aber nur in Verbindung mit vorheriger Information des zukünftigen Vermieters über die Sachlage. Nun meine Frage: Mache ich mich strafber, wenn ich die Immobiliengesellschaft bei der sich diese Familie um eine Wohnung bewirbt, über die Sachlage vollends in Kenntnis setze ( unpünkt- iche Mietzahlungen kommen noch dazu )?