Hierfür muss ja der Jahreswert der Immobilie ermittelt werden, in den auch die erzielbare Kaltmiete pro Quadratmeter einfließt. ... : Nein, wegen Kauf des Wohnrechts zu dessen Kapitalwert, der auf Grundlage des Jahreswerts der Immobilie berechnet wird (also ausgehend eben gerade von der erzielbaren Miete für die Immobilie). (2b) hat mein Sohn als Hauseigentümer durch den Kaufpreis für das Wohnrecht oder durch die Übernahme der öffentlichen Lasten und Abgaben durch mich steuerbares Einkommen ? ... : Nein, denn durch das zu dessen Kapitalwert verkaufte Wohnrecht sinkt der Kapitalwert der Immobilie entsprechend (allerdings basiert der Kapitalwert des Wohnrechts auf der erzielbaren Kaltmiete basiert, also ohne die umlagefähigen öffentlichen Lasten und Abgaben...). (2c) Wäre ein Mietvertrag mit 0,- hilfreich/notwendig, um die nicht-Einnahme von Miete zu belegen?