Sehr geehrte Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine Schenkung unter o.g. Voraussetzungen für die Beteiligten?
Keine, da der Freibetrag bei Kindern in Höhe von je € 500.000,00 besteht.
2. Ist von den Beschenkten (leiblichen Kindern) wg. des lebenslangen Wohnrechts der Schenker Grunderwerbsteuer zu zahlen?
Die Grunderwerbssteuer fällt zwar an, allerdings nur in Höhe des Wertes der Immobilie abzüglich der Belastungen und des Wertes des Wohnrechtes, wobei dieses auf Ihr Lebensalter ankommt. Dieses wird vom Wert dann allerdings noch abgezogen.
3. Ist eine Absprache mit der darlehensgebenden Versicherung vonnöten?
Nein, da das Darlehen bereits durch die Immobilie gesichert ist, unabhängig wer Eigentümer ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt