Änderung Geschäftsführer-Gehalt
vom 13.10.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Konkret geht es um die Änderung, genau genommen die Erhöhung eines Geschäftsführer-Gehalts. ... Meine Frage daher, wie ist die Formulierung ''''''''''''''''Änderung'''''''''''''''' in diesem Kontext zu verstehen - sie bedeutet wirklich jegliche Änderung des GF-Vertrages, also auch hinsichtlich des dort festgeschriebenen Gehaltes? ... Die relevanten Textpassagen der Satzung lauten: - Die Geschäftsführer sind an die Satzung, die Beschlüsse der GV, die Geschäftsordnung für die GF sowie ihre mit der Gesellschaft geschlossenen Dienstverträge gebunden. - Für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern bedarf es eines Gesellschaftsbeschlusses. - Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn eine größere Mehrheit ist per Gesetz vorgesehen - Beschlüsse über den obigen Beschlussgegenstand bedürfen für ihre Wirksamkeit der Zustimmung des Gesellschafters x.