topic=198726 Ich möchte diese nun auflösen Die Bruchteilsgemeinschaft ist durch Übertragung auf meinen Vater und meine Tanze entstanden Durch den frühen Tod meines Vaters, trete ich an seiner Stelle Da meine Großmutter Tod ist ist auch die Nutznießung nun weg Aufgrund vieler Streitigkeiten möchte ich hier nun eine Versteigerung ( wohl Teilungsversteigerung beantragen) Es ist zwar so, dass jeder Eigentümer dies stellen kann und man auch nur ein Einigungsversuch unternehmen muss und wohl nicbt selber ein Gutachten anfertigen muss- allerdings wird wohl später von der Versteigerungsstelle dieses für die Wertermittlung nötig sein In der Erbengemeinschaft gab es damals bei Auseinandersetzung bereits Probleme und es musste durch eine Zudtimmungsklage die Miterbin angehalten werden zur einstweiligen Verfügung bzw Zutrittsklage, zuzustimmen, da der Mieter im Haus die Gutachter nicht reinlassen wollte. Damals klappte diese Zustimmungsklage sehr gut, jetzt aber bei der BRUCHTEILSGEMEINDCHAFT teilte meine Tante mit, dass ich hier damit nicht durchkommen werde, weil es bei Bruchteilsgemeinschaften im Gegensatz zu Erbengemeinschaften keine Zustimmungsklage gibt Meine Tsnte will auch hier keine Versteigerung und auch hier ist wieder ein Mieter im Haus, der die Gutachter nicht reinlassen will Gibt es nunmehr hier doch irgendwie einen Weg, rechtlich meine Tante zu zwingen, mitzuziehen, um gegen den Mieter vorzugehen, damit er den Gutachter zwecks Wertermittlung für die Versteigerung reinlässt oder muss ich nun ewig das Haus behalten da ich meine Tsnte nicht zur Mitwirkung zwingen kann und es dann auch keine Versteigerung ohne Gutachten geben kann ?