Immobilienfinanzierung: Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB/Verteilung des Miteigentums
vom 5.5.2018
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sachverhalt: Im Dezember 2008 kaufte ich mit meiner Partnerin ein Einfamilienhaus auf der Basis zweier Immobilienkredite mit zwölf- bzw. zwanzigjähriger Zinsfestschreibung , die im Januar 2009 voll ausgezahlt wurden. Das Eigentum ist zu je 50% zwischen uns geteilt. Die Kredite haben wir zusammen aufgenommen; sie laufen immer noch.