Zeitmietvertrag vs. Eigenbedarfskündigung
vom 27.2.2011
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Haben wir eine realistische Chance einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen, den wir dann in 3-4 Jahren aufgrund der oben genannten Gründe - ggf. auch mit Hinweis auf Eigenbedarf - kündigen können, ohne Gefahr zu laufen, dass a) diese Kündigung aufgrund ihrer Begründung (Eigenbedarf, Veränderung/Instandsetzung) unzulässig ist oder b) aufgrund treuwidrigen Verhaltens (wir wissen ja bei Vertragsabschluss, dass die Wohnung in 3-4 Jahren wieder geräumt werden soll; siehe auch Bundesverfassungsgericht, Az. BvR 308, 336, 356/88) unzulässig ist oder c) aus anderen Gründen eine rechtsmissbräuchliche Kündigung darstellt, die Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann? 2) Falls eine Lösung doch nur über einen Zeitmietvertrag realisiert werden kann: Welche Begründung wäre in unserem Fall korrekt, um den Vertrag aus diesem Gesichtspunkt "wasserdicht" zu bekommen: Eigenbedarf, Veränderung, Instandsetzung oder eine Kombination aus allen dreien?