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Problem bei Eigentumgemeinschaft
vom 4.4.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
( Schichtarbeit ) Meine Frage: Kann ich, als Miteigentümer, der Lebensgefährtin untersagen irgendwelche Veränderungen im Garten, in den gemeinsam nutzbaren Räumlichkeiten oder sonst wo am und im Haus zu unternehmen ohne vorher mit ALLEN Eigentümern die Einverständnis zu holen ?
Erbengemeinschaft+Pflichtteil Anspruch
vom 28.5.2007 30 € Historischer Preis
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Mein Mann und sein Bruder (mein Schwager) haben nach dem Tod der Mutter beide jeweils eine Doppelhaushälfte bekommen.In einer wohnen wir selbst,in der anderen sein Bruder.Zusätzlich ging es noch um ein Einfamilienhaus was nach dem Testament so im Grundbuch geändert wurde : 1.mein Mann,2.mein Schwager und 3.eine andere Verwandte (die mein Mann nicht kennt,die noch aus einem früheren Testament heraus im Grundbuch so eingetragen war).Nirgends ist aber deutlich wer wieviel Anteil in Prozent an dem Haus wirklich hat.Diese Dame hat sich bis Heute nie gemeldet obwohl der Tod der Mutter nun 6 Jahre her ist.Mein Schwager will unbedingt sich dieses Haus selbst fertig machen und beziehen.Mein Mann hat nichts gegen da wir kein Interesse an dem Haus haben.Allerdings meint mein Schwager das mal eben umsonst zu bekommen,während mein Mann meint er solle ihm seinen Anteil abkaufen so zusagen.Das wir dafür mal Geld wollten wußte mein Schwager längst,er hat auch ausreichend festgelegte Gelder seit Jahren,die ihm wohl dafür nur zu schade sind.Er möchte nicht bezahlen sondern einfach darein und Tür zu.Er ist ledig ohne Kinder.Wir haben 2 kleine Kinder und die Situation das wir Geld auch bräuchten.Das Problem ist das in diesem besagten Haus noch eine Tante wohnt,die nach dem Testament der Mutter auf Lebzeit ein Wohnrecht auf bestimmte Räumlichkeiten hat.Nun meine Frage : Wie sind die Möglichkeiten wenn mein Schwager unbedingt das Haus beziehen möchte aber sich der Zahlung weigert?
Wohnungsrecht auf Lebenszeit
vom 29.1.2013 25 € Historischer Preis
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Diese beträgt derzeit monatlich 60,00DM Nun meine Frage: Darf sie ungehindert in unsere Privaträume, da sie sich im Haus ungehindert bewegen darf oder haben wir das Recht zu sagen, dass wir wenigstens mal ein paar Stunden unsere Ruhe haben wollen und sie aus unseren Wohnzimmer verweisen?