Wohnungsverkauf - vorherige, teilweise Vermietung / Arbeitszimmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Hallo, Ich denke darüber nach, meine Wohnung nach 9 Jahren Eigentum zu verkaufen und würde gerne wissen, ob ich Steuern zahlen müsste. 2009-2012 habe ich ein kleines Zimmer in der Wohnung (10% der Fläche, aber jetzt mehr als € 20500 Wert) als Arbeitszimmer genutzt. ... Wenn ich dieses Jahr (nach insgesamt 9 Jahren Eigentum) verkaufe, muss ich dann wegen der Vermietung oder der Arbeitsnutzung Spekulationssteuer zahlen? Wenn ja, wie wird die Steuer berechnet und kann ich etwas tun, um sie zu senken?