GbR oder Bruchteilsgemeinschaft ? - Besitzt ein in dieser Form abgeschlossener Mietvertrag überhaupt
Durch einen Erbfall wurde ich zum 50%-igen Miteigentümer an einer vermieteten Immobilie. Im Mai diesen Jahres wurde gerichtlich festgestellt, dass der andere Miteigentümer (und bis zum Erbfall auch Verwalter der Immobilie) aus dem zwischen ihm und dem Erblasser bestehenden Verwaltervertrag mir gegenüber keine Rechte und Pflichten ableiten kann. Trotz dieser richterlichen Entscheidung führt der Verwalter seine Tätigkeit weiter aus, blockiert jegliche Bemühungen meinerseits, sich auf einen neuen Verwalter zu einigen.