Schadensersatzforderung wg. unterlassener Schönheitsreparaturen / Nachmietervertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Neben dem Verkauf diverser Möbel beinhaltet dieser folgende Nebenabsprachen: __________________________ Der Verkäufer (aktueller Mieter) übergibt die Wohnung an den Käufer (=Nachmieter) "besenrein". Wandstreich- oder sonstige evtl. notwendige Renovierungsarbeiten werden vom Käufer (=Nachmieter) übernommen. ... Die Übereinkunft zwischen mir und den neuen Mietern (Kaufvertrag sowie Übernahme der Renovierungsarbeiten) wurde schriftlich dokumentiert (unterschrieben von mir und den neuen Mietern) und dem Vermieter 1 Tag vor Abnahme der Wohnung sowie als Kopie und Anlage zum Abnahmeprotokoll direkt bei der Übergabe ausgehändigt.