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9.491 Ergebnisse für kaufvertrag käufer

Schadensersatzforderung wg. unterlassener Schönheitsreparaturen / Nachmietervertrag
vom 21.8.2014 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Neben dem Verkauf diverser Möbel beinhaltet dieser folgende Nebenabsprachen: __________________________ Der Verkäufer (aktueller Mieter) übergibt die Wohnung an den Käufer (=Nachmieter) "besenrein". Wandstreich- oder sonstige evtl. notwendige Renovierungsarbeiten werden vom Käufer (=Nachmieter) übernommen. ... Die Übereinkunft zwischen mir und den neuen Mietern (Kaufvertrag sowie Übernahme der Renovierungsarbeiten) wurde schriftlich dokumentiert (unterschrieben von mir und den neuen Mietern) und dem Vermieter 1 Tag vor Abnahme der Wohnung sowie als Kopie und Anlage zum Abnahmeprotokoll direkt bei der Übergabe ausgehändigt.
Grunderwerbsteuer Erbbaurecht
vom 12.1.2006 15 € Historischer Preis
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Wir haben im August 2005 uns entschlossen ein Einfamilienhaus zur eigenen Nutzung zu errichten. Auf Hinweis unseres Bauträgers entschlossen wir uns einen Erbbauvertrag mit der Kirchgemeinde Reichenhain (Chemnitz) zu schließen. Die Vermittlung des Erbaurechts lief über eine durch die Kirchgemeinde beauftragten Immobiliengesellschaft (keine Verbindung mit dem Bauträger).
Ausgleichsbetrag nach Erbauseinandersetzungsvertrag wird nicht gezahlt
vom 19.5.2016 59 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, es geht um meinen Erbanspruch von 50% an einer Immobilie. 22 Monate nach dem Tod der gemeinsamen Mutter hat meine Schwester endlich den Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar unterschrieben und will das alleinige Eigentum erwerben. Der Zahlungstermin war der 15.4.2016, bis zum heutigen Tag erfolgte kein Zahlungseingang. Umschreibung ist natürlich noch nicht erfolgt!
§ 313 BGB
vom 29.9.2005 30 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. Er sollte zusätzlich vereinbaren, dass der Käufer J auch nach dem Tod von D, E, F und G (der Tod von D, E, F und G würde ja zum Erlöschen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a>) die Nutzungsunterlassung bis spätestens zum 1.9.2020 (Vertragsende) zu beachten und beim einem Weiterverkauf dem Käufer aufzuerlegen hat. ... Damit bliebe aber die Interessenlage bezüglich derjenigen Rechtsnachfolger, die das Grundstück durch Kauf erwerben und auch an die Nutzungsbeschränkung gebunden werden sollen, unberücksichtigt!
Nachfrage an Frau Rechtsanwältin Nina Heussen
vom 19.10.2005 15 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. Er sollte zusätzlich vereinbaren, dass der Käufer J auch nach dem Tod von D, E, F und G (der Tod von D, E, F und G würde ja zum Erlöschen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a>) die Nutzungsunterlassung bis spätestens zum 1.9.2020 (Vertragsende) zu beachten und beim einem Weiterverkauf dem Käufer aufzuerlegen hat. ... Damit bliebe aber die Interessenlage bezüglich derjenigen Rechtsnachfolger, die das Grundstück durch Kauf erwerben und auch an die Nutzungsbeschränkung gebunden werden sollen, unberücksichtigt!
Bauverzug - Ausgleich der entstandenen Unkosten
vom 16.9.2008 35 € Historischer Preis
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Wir haben eine ETW (Denkmalschutz) über einen Bauträger mit Fertigstellungstermin zum 31.10.2007(!) erworben. Durch einen fünfmonatigen Baustopp seitens des Amt für Denkmalschutzes, und monatelanger Bauverzögerung seitens des vom Bauträger zuerst beauftragten Generalunternehmens (der GU wurde inzwischen seines Auftrages entbunden und neue Firmen wurden beauftragt) ist der neue Fertigstellungstermin zum 31.12.2008 terminiert.
Gewährleistung: Angemessene Frist zu Nacherfüllung/Rücktritt nach §440 BGB?
vom 8.10.2012 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, der Sachverhalt ist der folgende: Am 04.06.2012 habe ich, als Verbraucher, bei einem Online-Händler eine Waschmaschiene bestellt. Diese wurde geliefert und lief zuerst auch einwandfrei bis sie am 02.09.2012 ohne ersichtlichen Grund den Geist aufgegeben hat. Sie ging während dem Waschgang aus und liess sich auch nicht mehr einschalten. 02.09.12 Noch am selben Tag habe ich den Mangel via Email gemeldet und mitgeteilt, dass ich eine Neulieferung wünsche. 03.09.12 um auf Nummer sicher zu gehen, rief ich am zusätzlich noch die telefonische Kundenbetreuung an und teilte dort ebenfalls den Mangel mit.