Anordnung von Heimarbeit zulässig?
vom 13.3.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Es existiert weder eine Betriebsvereinbarung (da kein Betriebsrat) noch ein Tarifvertrag. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel: "Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Unternehmens - auch an einem anderen Ort als dem Sitz des Arbeitgebers - eine andere oder zusätzliche, der Vorbildung und den Fähigkeiten des Arbeitnehmers entsprechende Tätigkeit zu übertragen."