Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen, sich unverzüglich einer ärtzlichen Untersuchung durch einen vom AG zu benennenden Arzt zu unterziehen und im Hinblick auf das Untersuchungsergebnis den Arzt gegenüber dem Arbeitgeber von seiner Schweigpflicht zu entbinden. 5. Das vorgenannte Verlangen des AG ist nur zulässig - bei Erkrankung von mehr als 4 Wochen Dauer - bei Einzelerkrankungen in Folge, wenn zwischen den Einzelerkrnkungen weniger als 4 Wochen liegen - bei Vorliegen besonderer Umstände, die Zweifel an der Richtigkeit der Krankmeldung rechtfertigen, - bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse, die die Kenntniss der Art und Dauer der jeweiligen Erkrankung oder der zu erwartenden gesundheitlichen Entwicklung erforderlich machen. Nun denke ich das mein Arbeitgeber mich versuchen wird mich zu einem Arzt zu schicken den er auswählt.