wir betreiben eine gbr seit 25 jahren mit einem umsatz von ca. 230.000 euro im jahr.jetzt ist das geschäft (schallplatten & cd & dvd an-und-verkauf) im januar abgebrannt.wenige sachen wurden gerettet.gegenüber wurde ein kleiner laden gemietet,wo das geschäft auf kleiner ebene weitergeht,bis der große laden wieder saniert ist.ertrag ca.1 drittel des großen ladens.jetzt will sich mein partner aus pers.gründen von mir trennen und den großen laden alleine weitermachen.nach ca.3 wochen drängte er schon,daß ich ja noch hier sei und mir gefälligst einen neuen laden suchen soll.die gbr würde dann aufgelöst,die restliche ware geteilt,sowie das bankkonto. das wäre es.auf mein verlangen einer "ablösesumme" da ja geldwerter vorteil im alten laden steckt zb: standort,name,kundenstamm,autarkes personal,kontokorrent im geschäftskonto,einkaufsconnections usw. da kam nur ein müdes lächeln.was kann man nach so einer zeit verlangen,da man den standort ja mitaufbaute und 25 jahre seine knochen hingehalten hat?der laden steht gut da und ist nicht verschuldet.ich für mein teil stelle mir 2 jahre lang monatlich 1000,- euro vor,habe aber keine ahnung,wie und ob das berechnet werden kann.die versicherung hat wenig gezahlt,eine betriebsunterbr.vers. tritt so langsam in kraft und wird wohl ca 1/2 jahr die kosten übernehmen.die trennung ist eigendlich kein problem : alles halbehalbe.nur der abstand ist das große problem !!! liebe grüße,michael