Pflicht zur Nacherfüllung wegen mangelhafter Laminatverlegung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herrn! Ich hatte in meinen 2 Wohnungen im Februar 2013 Laminat legen lassen. Da nach kurzer Zeit es anfing sich stark zu wölben, und mir der Laminathersteller versicherte, es wurde vergessen Dampfbremsfolie zu legen, schrieb ich die Laminatleger Ende April 2013 an zwecks Nachbesserung.