Gewährleistung unklar
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Guten Tag, Anfang Mai 2014 erwarb ich ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (BMW) von einer Privat-Person. Die Hersteller-Garantie beträgt bei diesem Hersteller 2 Jahre und da das Fahrzeug ca. 3 Jahre und 2 Monate alt ist, ist diese schon abgelaufen. Der private Verkäufer von dem ich das Fahrzeug erwarb, erwarb diese Fahrzeug seinerseits von einem Fahrzeug-Händler vor weniger als einem Jahr, welcher seine Gewährleistung offensichtlich über eine "Garantie-Versicherung" abwickelte.