Mietrecht - Gültigkeit der Zusatzvereinbarung
vom 5.2.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. ... Die Wohnung wird im renovierten Zustand an den Mieter übergeben, d.h. ... Der Mieter bestätigt durch die Unterschrift die aufgeführten Individual-Vereinbarungen."