Dauernde Last bei Gesamtrechtsnachfolge
vom 26.7.2010
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im ursprünglichen Auseinandersetzungsvertrag von 1990 ist geregelt, dass die dauernde Last entfällt bei Verkauf sofern der Betrag von 600.000 DM an die Mutter/Oma bezahlt wurde, dies ist natürlich längst geschehen. ... 2) Oder ist die Klausel im ursprünglichen Vertrag ("...Im Falle eines Verkaufs hat X jedoch bis zum Tod der Frau Y weiterhin die vereinbarte Rente zu bezahlen. Dies gilt aber nur solange, bis Frau Y aus dem Gesamtbetrag der Zahlungen seit dem 1.7.1989 einen Gesamtbetrag von 600.000 DM erhalten hat.") evtl. so auszulegen, da der Betrag schon erfüllt wurde, die Übertragung durch Todesfall eines Verkaufs gleichzusetzen ist??