Guten Tag, ich bin eigentümer eines reihenhauses in wentorf bei hamburg und habe mein haus vor 1,5 jahren ersteigert. nach einzug habe ich erfahren, dass seinerzeit (nach erbauung der häuser 1990) ein teil der gemeinschaftsfläche als kfz-stellplätze an benachbarte hauseigentümer überlassen werden mussten (heisst, wir sind eigentümer, die nachbarn sind nutzer) diese stellflächen sind in den letzten jahren arg vernachlässigt worden. das unkraut und sonstige wuchernden gewächse, büsche und unkrautpflanzen machen sich in ungeahnter weise und geschwindigkeit mächtig breit und das, direkt vor unserer Haustür. wir haben die Nutzer schon diverse male zur reinigung und unkrautentfernung aufgefordert. es tut sich aber absolut nichts. Meine frage: in wie weit müssen die nutzer die stellplätze sauber und krautfrei halten? Weiterhin wurden zum zeitpunkt der überlassung (ca. 1990) seitens des bauträgers ein Holzrankpergola (ca. 20 meter lang, 2,5 meter hoch und 6 meter tief) erstellt, die zwischenzeitlich sehr angerottet ist, langsam umzukippen droht und dabei beschädigungen an nebenstehende fahrzeuge verursachen könnte. wer würde dafür haftbar gehalten und welche rechtsmittel hätte ich in dieser angelegenheit?