Einmietbetrug - strafrechtlich gegen Mieterin vorgehen
vom 22.10.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Weil die Vermietungssituation in diesem Ort mittlerweile als angespannt zu bezeichnen ist, stimmte ich einer Kündigung nur unter den Umständen zu, wenn er einen entsprechenden Nachmieter findet.