Bisher wurde zunächst von beiden ein Anwalt beauftragt hin- und hergeschrieben und dann gab es einen ersten Termin. ... Mein Anwalt berechnet jetzt wie folgt: Hauptsache: Verfahrensgebühr 1,3 RVG 3100, aus 31.732,41 Terminsgebühr 1,2 RVG 3104, aus 31.732,41 Einigungsgebühr 1,0 RVG 3104, aus 31.732,41 Arrestverfahren: Verfahrensgebühr 1,3 RVG 3100, aus 8.631,12 EUR Terminsgebühr 1,2 RVG 3104, aus 8.631,12 EUR Einigungsgebühr 1,0 RVG 1003, aus 8.631,12 EUR zzgl. immer Mwst und Auslagen Ich habe da ein bisschen Zweifel, da ich gelesen habe, dass Anrechnungen bestimmter Gebühren untereinander erfolgen.