Teilzeitarbeit 35 Stunden statt Arbeitszeitverlängerung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Eine große Firma verlangt per Arbeitsanweisung eine Wochenarbeitszeit von 45 Stunden. Die bisherige tarifliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Der Betriebsrat hat der Erhöhung zugestimmt.