guten tag ich habe eine frage, welche ein sehr sensibles und heikles thema betrifft: wenn jemand im internet auf einer frei zugänglichen (vermutlich ausländischen) seite, welche nicht verbotenes pornographisches material beinhaltet (also kein verstoß gg. § 184 stgb) surft, dort ein (ebenfalls legales) bild anklickt und ungewollt und nicht vorhersehbar, also weder vorsätzlich noch fahrlässig oder billigend (!) ... es wurden auch KEINERLEI bilder o.ä., was gg. § 184 stgb verstoßen könnte, angesehen, herunter geladen oder sonstwie verbreitet. der browser-cache wurde umgehend nach dem schließen vollständig gelöscht! ... das ganze ist insofern noch prekärer, als das der internet-user in der vergangenheit bereits tatverdächtiger in einem ermittlungsverfahren nach § 184 stgb gewesen ist. das verfahren wurde allerdings ohne auflagen eingestellt !