Verkauf und Teil-Untergang der Ware
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Vor ca. einem Monat schrieb ich dem Käufer das er die Restliche Summe direkt bekommt wenn ich meine Teillieferung zurück bekommen würde und er solle sich mal Gedanken machen wegen der Rufschädigung im Netz Die Gegnerische Anwältin unterstellt mir das ich ohne Rücksprache mit dem Käufer, mir hab den Schadenersatz habe auszahlen lassen, ich habe aber sehr wohl den Käufer per eMail informiert, der aber hat nicht reagiert Es geht jetzt noch um 500 EUR und die Anwältin will knapp 200 EUR, ich will der Anwältin nicht zahlen Der Käufer ist eine Firma und sitzt in Buggingen, die Anwältin ist aus Freiburg, ich bin in Düsseldorf, also ist doch für mich der Gerichtsstand Düsseldorf.