Gilt für mich nun die innerbetriebliche Regelung mit einer 6-wöchigen Kündigungsfrist zum Quartalse
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Im Jahre 2004 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag ab 01.10.2004 abgeschlossen. ... Im befristeten Arbeitsvertrag werden die Regelungen des Punktes 6 durch die Regelungen im befristeten Vertrag ersetzt. Der Vertrag hatte eine 6-wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende, war sonst aber befristet auf 3 Jahre.