Schönheitsreparaturen sowie Mietanspruch nach fristgerechter Kündigung
vom 15.9.2013
51 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der zu zahlende Anteil entspricht in der Regel dem Verhältnis den vollen Fristen und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bis zur Räumung abgelaufenen Zeiträumen.