Ist-Situation: - Wohnen im eigenen Einfamilienhaus - Wir sind beide angestellt in Dtl (im Homeoffice) - Bundesland: Baden-Württemberg - 1 Kind, welches zur Auswanderung schulpflichtig wird Unser Ziel: - weiterhin angestellt hier in Dtl, Arbeit im Homeoffice von Drittland (=Nicht EU) aus - Leben als Familie im Drittland im gemieteten Haus > gewöhnlicher Ort des Aufenthaltes = Drittland (Nordzypern) - Vermietung des Einfamilienhauses in Dtl Unser Konzept: - beide Elternteile und auch das Kind behalten ihren Wohnsitz in Dtl und melden einen zusätzlichen Wohnsitz in Nordzypern an - Zum Nachweis eines Wohnsitzes in Dtl werden wir im Haus des Vaters meines Mannes angemeldet sein, in welchem wir einen jeder Zeit frei zugänglichen Bereich mit Bett und Bad haben. - Da beide Elternteile weiterhin in Dtl angestellt sind, sind wir in Dtl unbeschränkt steuerpflichtig > Dadurch bleibt die gesetzliche Krankenversicherung (KV) in Dtl für die Elternteile und das Kind bestehen > Ebenso dadurch bleibt der Kindergeldanspruch bestehen > Schulpflicht ist zwar aufgrund des Wohnsitzes in Dtl gegeben, kann aber aufgrund des Nachweises des gewöhnlichen Aufenthalts in Nordzypern + Schulbescheinigung aus Nordzypern außer Kraft gesetzt werden. Frage: Ist das Konzept rechtlich einwandfrei, um mit Kind in Nordzypern zu leben, in Dtl angestellt zu sein, wegen der Schulpflicht in Dtl keinen Ärger zu bekommen, die Krankenversicherung weiterhin über Dtl abgedeckt zu haben und weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben? Wenn etwas davon nicht rechtssicher ist, wie müsste man das Konzept anpassen?