Bereits überschriebenes Eigentum geerbt - was ist zu tun?
vom 14.5.2017
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag, ich habe 3/17 testamentarisch (vom Amtsgerich zugestellt, durch Miterben veranlasst) eine Immobilie im Wert von ca. 200.000 EUR geerbt, die mir aber bereits 2006 im Grundbuch per notariellem Überlassungsvertrag überschrieben wurde. ... Ist es nun ein Vorteil (indem mir kein Miterbe etwas streitig machen kann) oder ein Nachteil (o.g. behördliche Gänge, Steuern etc.) oder gleichgültig (nur eine Klarstellung)?