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1.042 Ergebnisse für domain domains

Frage zu Namens- bzw. Domainrecht
vom 11.1.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf den Namen einer Internetdomain. Sachverhalt: Ich möchte gerne eine Internetseite für den Verkauf von Produkten rund ums Thema Altenpflege erstellen. Die Internetseite soll z.B. den Namen www.seniofachhandel.de bekommen.
Elektronische Dienstleistungen von ausländischer Firma für deutsche Kunden
vom 10.4.2017 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Seit 7 Jahren erstelle ich Internetdienstleistungen (Suchmaschinenoptimierung) von meinem Wohn und Firmensitz in Mittelamerika für überwiegend deutsche Kunden. Meine Kunden können über einen Onlineshop meine Dienstleistungen bestellen, dieser Onlineshop ist in deutscher Sprache und mit über eine .net Domainendung erreichbar. Meine Rechnungen schreibe ich selbstverständlich ohne deutsche MwSt. darauf weise ich in jeder Rechnung auch explizit hin.
Was muss ich beim Bloggen beachten?
vom 5.2.2017 50 € Historischer Preis
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Ich möchte über Faszienrolle, Blackroll bloggen nun diese Teile sind im Bereich Fitness, Gesundheit, Massagegerät einzusiedeln. Nun zur Frage worauf muss ich bei schreiben achten damit ich Rechtlich auf sicherer Seite bin? Muss man da auf: - (Heilmittelwerbegesetz) (ist meiner Meinung kein Heilmittel) - Health Claims ?????
Unterlassung bei Urheberrechtsverletzung auf erloschener Seite
vom 25.2.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, vor. ca 1 Jahr hatte ich auf eine Internetseite eine Sicherungskopie einer anderen Internetseite A kopiert, auf der sich mir unbekannt ein Urheberrechtsverstoß befand. Der Urheber von A hat daraufhin Schadensersatz bezahlt, mir wurde der Verstoß zunächst nicht bekannt. Die Kopie ist seit einen Dreivierteljahr nicht mehr online verfügbar, dennoch wird von mir jetzt Unterlassung und Schadensersatz für den Urheberrechtsverstoß verlangt.
Abmahnung bei engl. Limited
vom 4.12.2006 30 € Historischer Preis
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Um das Kostenrisiko gering zu halten und um die persönliche Haftung in dem Fall zu minimieren wollte ich folgende Konstellation schaffen: - Gründung einer englischen Limited mit ausschließlicher Tätigkeit in England - Domain und Impressum auf diese Limited umschreiben. Die Limited ist dann der Verwalter und Inhaber der Domain. ... Der Domainname kann nicht gepfändet werden, da ein Markenschutz für diese Domain in Deutschland von einer dritten Person besteht.
Identitäsdiebstahl, Erpressung, Betrug
vom 24.5.2019 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Des weiteren haben die Hacker durch Zugriff auf mein hosting Kundenprofil meine komplette Datenbank kopiert und meine Domain transferiert. Somit habe ich keinen Zugriff mehr auf diese Domain! ... 3) Kunden werden in meinem Namen mit meiner Domain die mir gehörte an Dienstleistungen geführt die sie nach Zahlung nicht erhalten.
Privates Veräußerungsgeschäft
vom 26.8.2005 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Folge meldete ich als Hobby, Spass und Interesse an der Sache und guten Ideen weitere Wortmarken und dazugehörende Domains an, jetzt natürlich mit dem Gedanken diese einmal wieder, auch als Hobby und Spass an der Sache zu veräussern. ... Domain) kann ich als „privates Veräusserungsgeschäft / Spekulationsgeschäft“ pro Jahr verkaufen ohne dafür Steuern zahlen zu müssen? ... Nehmen wir an, ich verkaufe nur eine Marke + Domain pro Jahr und erlöse dafür aber aufgrund deren Qualität 60´000 Euro.
Freiberufler, AV Vertrag mit externen Dienstleistern
vom 3.10.2021 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer AV = Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag Sehr geehrte(r) RAin/RA, mein Anliegen bezieht sich auf die DSGVO im Rahmen meiner (demnächst wieder aufzunehmenden) freiberuflichen IT Tätigkeit und beispielhaft um die Aktivitäten auf meiner Domain, nennen wir sie j.de. Als Freiberufler benutze ich in der Regel die Services eines externen 1- Webhosters für meine Freiberufler-Webseite j.de (derzeit ohne jegliche explizite Verarbeitung von Personendaten meinerseits) 2- Mailhosters für das Handling der dazugehörigen Mailadressen (aka Mailserver), d.h. alle Mailadressen in der Domain j.de 3- Anbieters/Webhosters für die rechtlich korrekte Archivierung der EMails, die auf dem IMAP Server mail.j.de einlaufen Ich gehe davon aus, dass für alle drei Punkte vom Gesetzgeber zwingend der Abschluss eines AV Vertrages zwischen den Parteien vorgesehen ist. ... --- Somit kommen wir zu dem eigentlichen derzeitigen Problem in Deutschland: Nahezu alle obigen Dienstleister (AN) 1. geben ihre Version eines AV Dokumentserst preis, wenn der Kunde den dazugehörigen Vertrag (Webhosting, Mailhosting, Mailarchivierung,...) schon abgeschlossen hat, teilweise erst dann, wenn die Portierung der Domains schon begonnen hat 2. weigern sich, ein AV Dokument des Kunden (Auftraggeber = AG) anzunehmen oder Änderungen am eigenen AV Dokument vorzunehmen In fast allen dieser AN-Versionen werden idR unquantifiziert Vergütungen für Leistungen vereinbart, die dem AG berechnet werden können bzw. sollen, teilweise ist aber auch von Tagessätzen für Kontrollen (selbst solche per Mail) die Rede , über deren Unrechtmäßigkeit ja schon der bayrische Landesbeauftragte für den DS einen Kommentar abgegeben hat.
Forderung seitens Webhoster rechtens?
vom 20.7.2010 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, vor 2 Jahren habe ich bei einem Webhoster eine Domain + 200 MB Webspace mit einer jährlichen Gebühr in Höhe von 23,88 Euro gekauft. ... Ende Juni erhielt ich nun aber vom Webhoster die jährliche Rechnung für die Domain - nun werden aber nicht die ursprünglichen 200 MB in Rechnung gestellt sondern insgesamt 1000 MB. ... Ich habe vorsorglich die ursprünglichen 23,88 Euro überweisen – nun hat der Hoster aber – wegen der unbeglichenen Rechnung in Höhe von 80,88 Euro – die Domain gesperrt.
Spreadshop-Integration mit JS-Snippet: Impressum/Datenschutz/ Consent-Gate
vom 10.9.2025 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, wie ich meinen Spreadshop rechtssicher auf einer eigenen Domain einbinden kann. ... Um die rechtliche Einordnung zu erleichtern, möchte ich zunächst den technischen Ablauf schildern: Wenn man den Spreadshop per Standard-JavaScript einbindet, beginnt es mit einer leeren HTML-Seite auf der eigenen Domain. ... Ruft ein Besucher die Domain auf, wird zunächst die Seite geladen.
Vorzeitige Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund.
vom 19.8.2014 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dann sollte meine schon von mir gesicherte Domain vom bisherigen Provider zum neuen Provider umziehen. ... Ich habe dort ein Kontingent abonniert, bei dem ich bis zu 10 Domains verwalten kann. ... Der Kundenservicemitarbeiter hat mich nun gefragt, ob es richtig ist, das alle Domains umziehen sollen.
Leadgenerierung für 3., Sicherstellung Eigentum E-Mail-Adressen + Produkthaftung
vom 13.2.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
So sollen A) entweder mehrere Unterseiten unter der Domain des Produzenten laufen - also für die Info-Seiten/Landingpages + eine Unterseite für den neuen professionellen Online-Shop. ... B) Alternativ könnte auch ich auf einer eigenen Domain (via Shopify) diese Seiten aufschalten - jedoch im Impressum ggf. den Produzenten aufzeigen!?
Die leidige Impressumspflicht
vom 21.4.2010 20 € Historischer Preis
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Das Veröffentlichen der Inhalte unter einer eigenen Domain mit der Endung ".de". 2. Ein kostenloses Weblog eines englischsprachigen Anbieters unter einer Domain mit der Endung ".com", bei der eine Vielzahl anderer kostenloser Weblogs zu finden sind.
„Betriebsübernahme"
vom 17.4.2013 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aufgrund von Gewährleistungsrisiken, die wir erkannt haben, wollen wir lediglich das Logo und den Firmennamen sowie die Internet Domain, gegen Entgelt nutzen. ... 2) Können wir als Lizenznehmer den Markennamen und die Internet Domain führen?
Wortmarke - Schutzrechte des Namens unabhängig von der Eintragung der Marke erlangen
vom 7.4.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schutzrechte des Namens unabhängig von der Eintragung der Marke zu erlangen und damit mich auch gegen die Eintragung einer jüngeren Marke gegenüber meiner älteren Domain zu schützen. ... Ich nutze die Domain und somit auch den Namen, schon vor der Entscheidung des Patentamt im geschäftlichen Verkehr, um mir damit irgendwelche Rechte zu sichern. 2.