Probleme bei Wohnungsübergabe
vom 4.10.2007
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Einbauküche wird dem Mieter zur Nutzung überlassen, ohne Bestandteil der Mietsache zu sein. Der Mieter übernimmt etwaige Reparaturkosten an der Einbauküche und ihren Einzelelementen. ... Nun ist der Kühlschrank in der Wohnung kurz vor Ende der Mietdauer - ohne unsere oder sonstige Fremdeinwirkung - kaputt gegangen.