Flächenabweichung bei Quadratmetermiete
vom 21.11.2008
50 €
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Mit Hinweis darauf, dass die Quadratmetermiete als zugesicherte Eigenschaft im Sinne von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">§ 536 Abs. 2 BGB</a> zu werten ist, wurde der Vermieter darauf hingewiesen, dass die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % für Flächenabweichungen (auf diese bezieht sich der Vermieter trotz Quadratmetermiete) nicht gilt und aufgrund der Zusicherungshaftung eine Anpassung der Miete an die tatsächliche Wohnfläche vorzunehmen ist und die überbezahlte Miete zu erstatten ist (s. anwaltlichen Kommentar zu einem ähnlichen Fall in dieser online-Rechtsberatung). Der Vermieter ignoriert dieses Anliegen und droht im Falle eigenmächtiger Anpassung des Mietzinses und der Verrechnung der in der Vergangenheit zuviel bezahlten Miete im Zuge zukünftiger Mietzahlungen mit fristloser Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug. ... 3.Hat die angedrohte Kündigung/Räumungsklage des Vermieters, wenn die Schritte unter 1. und 2. umsetzt werden, Erfolgsaussicht?