Partnervermittlung Gebühr
Nun habe ich am gestrigen Sonntag (03.05.2015) zufällig in den Nachrichten vom Paragrafen 656 des BGB erfahren der besagt das Heiratsvermittlung in Deutschland nichts kosten darf. Meine Frage ist nun: Besteht aufgrund des Paragrafen 656 BGB, meiner Unzufriedenheit und dem nicht mehr gegebenen Vertrauen gegenüber der Agentur, eine rechtliche Grundlage die erhobene Gebühr zurückzufordern?