Ich möchte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.10. kündigen.
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Wenn ich also meinen Vertrag spätestens am 14.09.16 schriftlich kündige zum 15.10.16, ist dies fristgerecht. ... Zur Arbeitszeit steht folgendes in meinem Vertrag: "Arbeitszeiten" "Die rechnerische Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. ... Als Schlussbestimmung steht lediglich folgendes: "Die Ergänzung, Änderung, Kündigung oder vorzeitige Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag dieses Vertrags bedarf der Schriftform.