Rauchwarnmelder bei Fehlfunktion: Haftung ungeklärt - Beschluß nichtig?
vom 25.10.2018
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Von seiner Privathaftpflichtversicherung war leider keine eindeutige Aussage zu erfahren, hier stand nur im Raum, daß Schäden an Gemeinschaftseigentum („Wohnungstür, Schloß") möglicherweise durch den Eigentümer zu tragen sind(?). ... Schäden an der Gebäudesubstanz seien nur für die WEG-Gebäudeversicherung von Bedeutung, unabhängig von installierten RWM im Sondereigentum. Abschließend: da RWM als Brand- oder Flammenmelder nicht zugelassen sind und laut Gesetzgeber der Eigentümer die alleinige Verantwortung trägt, ist der WEG keinerlei Schaden entstanden und kann ihr auch kein Strick draus gedreht werden.