Eintragungen im Führungszeugnis
vom 11.5.2009
50 €
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Guten tag, für meinen evtl neuen arbeitgeber muss ich ein neues FZ abgeben und möchte daher gerne wissen wie lange eintragungen im Führungszeugnis stehen bleiben? und wenn möglich kann man eintragungen auch vorzeitig löschen lassen wenn ja wie?! um ihnen einen genauern überblick zu gewähren trage ich hier meine eintragungen aus dem FZ ein; 1) 15.07.02 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) Aktenzeichen XY Rechtskräftig seit 05.05.07 Datum der Tat: 10.09.06 Tatbezeichnung: Erschleichen von Leistungen Angewendete Vorschriften: StGB § 265 a Abs.1, Abs. 3, § 248a 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 2) 11.07.07 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtskräftig seit 25.08.07 Datum der Tat 10.04.07 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 45 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 3) 31.07.07 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtkräftig seit 05.09.07 Datum der Tat 21.05.07 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 45 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 4) 07.09.07 Amtsgerich Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtkräftig seit 27.09.07 Datum der Tat 10.08.06 Tatbezeichnung Betrug Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs. 1 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe 5) 26.02.08 Amtsgericht Duisburg Ruhrort (R1204) AZ: XY Rechtskräftig seit 21.03.08 80 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe Nachträglich durch Beschluss gebildete Gesamtstrafe Einbezogen wurde die Entscheidung vom 31.07.07 AZ.