Mietnebenkosten - teilweise doppelte Zahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Es hätte somit in der neuen Klage ein Guthaben über (83,- minus 18,-) 65,- EUR aufgeführt werden müssen. Da das Mietverhältnis ohnehin erheblich gestört ist (in den letzten 6 Jahren ist nicht einmal korrekt abgerechnet worden), wollen wir deshalb die Klage abweisen, mit der Begründung, dass das Guthaben in der neuen Klage nicht berücksichtigt wird und die 83,- EUR doppelt vereinnahmt wurden und wir dies für einen möglichen Betrug halten. Frage: Ist der doppelt vereinnahmte Betrag und die fehlende Korrektur in der neuen Klage Betrug und Täuschung des Gerichts?