Mietrecht bei einem Stellplatz
vom 3.2.2023
für 52 €
Der Vormieter des Stellplatzes weigert sich die ausgesprochene Kündigung des Vermieters (in diesem Fall Hausverwaltung der WEG) zu akzeptieren und glaubt, dass diese nicht rechtmäßig sei (obwohl das ein Standard-Mietvertrag für einen Stellplatz sei, ohne Bindung an eine Wohnung o.ä.). ... Kernargument des Vormieters ist, dass er den Stellplatz nicht "zurückgegeben" hat (also keine juristische Übergabe stattfand), somit dürften wir bis auf weiteres dort nicht parken (zumindest solange das Gericht die Räumungsklage nicht durchsetzt). Wir dagegen haben einen gültigen Mietvertrag mit dem Eigentümer (Hausverwaltung der WEG) und zahlen pünktlich seit Monaten die Miete und glauben wir dürfen somit dort auch parken (ungeachtet des Rechtsstreits zwischen Vormieter und Vermieter).