Einfuhrumsatzsteuer
vom 13.5.2013
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Artikel 236 Absatz 2VO(EWG) Nr.2913/92 Zollkodex vor Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Mitteilung der betreffenden Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen.