Sehr geehrte damen und herren, ich hab eine frage bzgl. der einfuhr von verschreibungspflichtigen medikamenten nach deutschland. vor ca. einem halben jahr habe ich ohne ein rezept zu haben (aus unwissenheit, dass ich ein solches benötige), das medikament finasterid (ca. 200 tabletten zur behandlung des anlagebedingten haarausfalls) bestellt (empfehlung eines artzes vor längerer zeit). die ware wurde vom zoll beschlagnahmt (tatvorwurf: verstoß § 372 AO i.V.m. § 95 I Nr.4 AMG). mir wurde vorgeworfen, dass ich mit verschreibungspflichtigen medikamenten handeltreibe und gegen ein einfuhrverbot verstoßen habe. bestellt habe ich das finasterid in einer online-apotheke. das medikament wurde mir aus indien zugeschickt. ich wusste zu keiner zeit, dass es von außerhalb deutschlands an mich geliefert wird. auch war das medikament nur für die eigene anwendung bestimmt. habe ich mit rechtlichen folgen diesbezüglich zu rechnen und wenn ja welche wären das? desweiteren würde mich interessieren, ob ich bei vorlage eines rezeptes und bei einer bestellung des finasterid innerhalb der europäischen union, ähnliche probleme mit dem zoll bekommen würde oder ob dies absolut legal ist?!