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Nicht bestellte Arzneimittel von Zoll kontrolliert, Verwarnung + Verwarnungsgeld

| 21. November 2021 17:24 |
Preis: 48,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,

mir wird vorgeworfen im Ausland Arzneimittel ordnungswidrig bestellt zu haben. Hintegrund ist, dass eine Sendung aus Indien an mich durch den Zoll in Frankfurt/Main kontrolliert wurde. Darin befanden sich 10 Tabletten Potenzmittel. Daraufhin wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 € gegen mich ausgesprochen. Nun habe ich nichts derartiges bestellt und vermute, dass meine Adresse in diversen Datenbanken liegen, wogegen ich schwer etwas unternehmen kann. Auch befürchte ich in Zukunft wiederholt Ziel solcher Aktionen zu werden. Deshalb möchte widersprechen und bitte dazu um ihre Beratung mit einer Einschätzung einer Aussicht auf Erfolg.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

21. November 2021 | 18:37

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ich gehe davon aus, dass Ihnen u.a. ein Verstoß gegen §§ 73 Absatz 1, 97 Absatz 2 Nr. 8 Arzneimittelgesetz vorgeworfen wird, weil Ihnen das rechtswidrige Einführen von Medikamenten vorgeworfen wird.

Verständlicherweise gehen die Behörden regelmäßig davon aus, dass Sie als Empfänger hier in irgendeiner Art beteiligt ist, da die Medikamente ja in der Regel im Voraus bezahlt wurden.

Tatsächlich werden die Medikamente teilweise bewusst im Ausland bestellt, manchmal erfolgt dies auch unbewusst, weil bei der Bestellung im Internet die Herkunft nicht deutlich kommuniziert wird.

Ich kann Ihrer Frage nicht genau entnehmen, ob Sie einen konkreten Verdacht haben, dass Ihnen bewusst jemand mit derartigen Bestellungen schaden will. Dass Ihre Adresse in irgendwelchen Datenbanken herumgeistert, woraufhin Ihnen derartige Waren zugesandt werden, erscheint eher unwahrscheinlich, da diese ja von irgendwem auch bezahlt werden müssen.

Da Sie nach Ihrer Kenntnis nichts bestellt haben, sollten Sie hier widersprechen und ggf. mitteilen, dass Sie nichts bestellt haben. Vorher sollten Sie ggf. noch einmal Ihre Konten und Kreditkartenabrechnungen prüfen, ob hier auch sicher keine Zahlungen abgebucht wurden, die hierauf hindeuten.

Wenn Sie nichts bestellt haben, wird man Ihnen auch nichts Entsprechendes nachweisen können, so dass davon auszugehen ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Dementsprechend müssen Sie hier nicht weiter besorgt sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und für Beruhigung sorgen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 23. November 2021 | 17:01

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