Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen u.a. ein Verstoß gegen §§ 73 Absatz 1, 97 Absatz 2 Nr. 8 Arzneimittelgesetz vorgeworfen wird, weil Ihnen das rechtswidrige Einführen von Medikamenten vorgeworfen wird.
Verständlicherweise gehen die Behörden regelmäßig davon aus, dass Sie als Empfänger hier in irgendeiner Art beteiligt ist, da die Medikamente ja in der Regel im Voraus bezahlt wurden.
Tatsächlich werden die Medikamente teilweise bewusst im Ausland bestellt, manchmal erfolgt dies auch unbewusst, weil bei der Bestellung im Internet die Herkunft nicht deutlich kommuniziert wird.
Ich kann Ihrer Frage nicht genau entnehmen, ob Sie einen konkreten Verdacht haben, dass Ihnen bewusst jemand mit derartigen Bestellungen schaden will. Dass Ihre Adresse in irgendwelchen Datenbanken herumgeistert, woraufhin Ihnen derartige Waren zugesandt werden, erscheint eher unwahrscheinlich, da diese ja von irgendwem auch bezahlt werden müssen.
Da Sie nach Ihrer Kenntnis nichts bestellt haben, sollten Sie hier widersprechen und ggf. mitteilen, dass Sie nichts bestellt haben. Vorher sollten Sie ggf. noch einmal Ihre Konten und Kreditkartenabrechnungen prüfen, ob hier auch sicher keine Zahlungen abgebucht wurden, die hierauf hindeuten.
Wenn Sie nichts bestellt haben, wird man Ihnen auch nichts Entsprechendes nachweisen können, so dass davon auszugehen ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Dementsprechend müssen Sie hier nicht weiter besorgt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und für Beruhigung sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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