PKV durch Vater Zahnarzt/Zahlungsmoral
vom 5.2.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Guten Tag! Ich benötige dringend einen Lösungsweg! Vorweg: anders, als die folgende Aussage Ihrer in diesem Forum tätigen Kollegin: "Nachdem Sie mitteilen, dass Ihre geschiedene Ehefrau gesetzlich krankenversichert war, bestand nach der Scheidung die Möglichkeit Ihre Kinder dort im Rahmen der sogenannten Familienhilfe beitragsfrei mitversichern zu lassen!"